"Wir bearbeiten natürlich auch "Onlinescheidungen".

Das ist modern, und natürlich erbringen wir diese Leistungen auch.
Nur: Was heißt das eigentlich? Und sind die vielen Behauptungen, die man darüber liest, denn eigentlich zutreffend? Recherchen haben gezeigt: Da gibt es durchaus falsche Informationen. Insbesondere gibt es falsche Informationen zu den Kosten.

Richtig ist: Wir Anwälte können unsere Mandantschaft bundesweit, ja sogar europaweit vertreten. Die notwendigen Daten der Mandantschaft können uns online übermittelt werden. Auch eine Bevollmächtigung kann online übermittelt werden. Für eine Onlinescheidung benötigen wir von der Mandantschaft und vom Partner/der Partnerin Vorname, Nachname, Geburtsdatum, vollständige Anschrift, Mitteilung über gemeinschaftliche Kinder, Eheschließungsdatum, Trennungstag, monatliches Einkommen einschließlich Sonderzuwendungen und Prämien, sowie Angaben zum Vermögen, sowie zu Vermögen und Einkommen Nachweise, wenn auch Unterhaltsforderungen und/oder Zugewinnausgleichsforderungen bearbeitet werden sollen.

Sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten werden festgesetzt zum einen danach, welche Art von Dienstleistung erbracht worden ist; dieser sogenannte Erhöhungssatz ist gesetzlich geregelt; zum anderen auf der Grundlage eines Gegenstandswertes. Der Gegenstandswert bestimmt sich für die Scheidung und für die Durchführung des Versorgungsausgleiches, also die Ausgleichung der in der Ehe erwirtschafteten Rentenansprüche, nach dem 3-monatigen Nettoeinkommen für die Scheidung, für den Versorgungsausgleich mit 10 % dieses Nettoeinkommens für jede Rentenanwartschaft, die auszugleichen ist. Für die Scheidung darüber hinaus mit 5 % des um Schulden bereinigten Vermögens, und in manchen oberlandesgerichtlichen Bezirken wird dann noch ein Freibetrag von dem Vermögen abgezogen, im Bezirk des Oberlandesgerichtes München 120.000 Euro für die Ehepartner und für jedes gemeinsame minderjährige Kind weitere 30.000 Euro, vom verbleibenden Vermögen werden 5 % berechnet, und die zählen zum Scheidungswert.

Am meisten umstritten ist die Frage nach Unterhaltsverpflichtungen/Unterhaltsansprüchen, direkt anschließend die Frage nach Zugewinnausgleich:

Beide rechtlichen Angelegenheiten sind für juristische Laien so kompliziert wie ein Automotor es für mich ist.

Eine allererste Beratung, die über alle Angelegenheiten mit einer Trennung und Scheidung zusammenhängend eine erste Übersicht liefert, kann maximal netto 190 Euro kosten, es sei denn, Einkünfte und Vermögen sind so niedrig oder gar nicht vorhanden, dass der Gegenstandswert niedriger zu bestimmen ist. Besteht sozialhilfeähnliche Bedürftigkeit, beträgt der Eigenanteil 15 Euro und kann die Finanzierung dieser anwaltlichen Beratungshilfe bei dem Amtsgericht des Wohnsitzes beantragt werden.

Wenn Sie dies nun alles zur Kenntnis genommen haben, werden Sie feststellen: Den Scheidungsantrag einzureichen, mit einem notwendigen Text von maximal einer Seite, ist eine wirklich kleine Angelegenheit. Im Vergleich zu den umfassenden Fragen und Themen, die im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung womöglich gelöst werden müssen.

Darüber hinaus gibt es bei einer Ehe, aber natürlich auch bei nichtehelichen Gemeinschaften als auch Partnerschaften wechselseitige Ansprüche/wechselseitige Verpflichtungen jenseits der gesetzlichen Regelungen für die ehelichen Folgen.

Deshalb sind bei den Amtsgerichten gesondert geschulte Familienrichter tätig; deshalb ist man in zweiter Instanz gleich bei einem Oberlandesgericht; deshalb gibt es besonders ausgebildete Fachanwälte, was zusätzlich zu der allgemeinüblichen Ausbildung, die in Bayern zwei große Staatsexamina verlangt, weitere Kurse, Ausbildungen, Prüfungen und deren Bestehen voraussetzt und den regelmäßigen Nachweis von Fortbildung in diesem speziellen Fachgebiet, welche dann auch an die zuständige Rechtsanwaltskammer jährlich nachzuweisen ist.

Unser Ergebnis für Sie:

Ein Computer beschleunigt und erleichtert die erste Arbeit, auch in einem Trennungs- und Scheidungsverfahren. Die Gestaltung Ihrer Zukunft stellt in vielen Fällen zusätzliche Anforderungen.

Wir begleiten Sie dafür umfassend.

Ihr Team der Anwaltskanzlei Braunstein und Zeiler