Nahezu jeder Bürger verfügt über ein Bankkonto und ist somit Kunde eines Geldinstitutes. Hieraus und aus weiteren Verträgen, die in diesem Zusammenhang mit den Banken geschlossen werden, insbesondere im Zusammenhang mit Geldanlagen oder Kreditverträgen ergeben sich immer wieder Fragen und Probleme.

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem
- bei Fragen des Anlagenschutzes und Geltendmachung von Rechten hieraus wie z. B.
  Schadenersatz
- Problemen mit abgeschlossenen Darlehensverträgen
- Fragen rund um Bürgschaften
- Was bei Grundschulden und Hypotheken zu beachten ist

und sonstigen offenen Fragen von Bankkunden, z. B. was ist beim Pfändungsschutzkonto zu beachten.