Streitigkeiten rund um Bauvorhaben sind unangenehm und oftmals nicht zu vermeiden. Meistens gibt es Streit um die vertraglich geschuldeten Leistungen. Auseinandersetzungen hierüber sind langwierig und teuer. Durch sorgfältige Vertragsgestaltung können bereits im Vorfeld die Weichen richtig gestellt werden.

Wir werden für Sie tätig:

- Gestaltung und Abschluss von Architektenverträgen unter Berücksichtigung der HOAI und VOB/B
- Gestaltung und Abschluss von Bauverträgen unter Berücksichtigung von Werkvertragsrecht und
  VOB/B
- Prüfung von durchsetzbaren Ansprüchen
- Abwehr zu Unrecht geltend gemachter Ansprüche
- Wahrung Ihrer Interessen bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen
  während der gesamten Projektphase.