Im Erbrecht sind zwei verschiedene Situationen ausschlaggebend, um einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Bei der einen Situation möchte der Mandant als Erblasser seine Nachfolgeplanung rechtssicher gestalten, bei der anderen ist der Erbfall bereits eingetreten und die Erben und Pflichtteilsberechtigten benötigen Beratung, wie das erhaltene Erbe auseinander zu setzen ist.
Wir werden für Sie tätig:
Vor Eintreten des Erbfalles:
- Gestaltung und Erstellung von Testamenten
- Erbvertag
- Vermächtnisse
- Ehegattentestament
Nach Eintreten des Erbfalles:
- Erbscheinverfahren
- Nachlassverfahren
- Testamentsvollstreckung
- Erbengemeinschaft
- Pflichtteilsanspruch