Wir sind für Sie da unter anderem wegen:
- Zuweisung der Familienwohnung
- Hausratsverteilung
- Ehegattentrennungsunterhalt
- Kindesunterhalt
- Behandlung gemeinsamer Schulden
- Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder
- Ehescheidung
- Sorgerecht für gemeinsame Kinder
- Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
- Geschiedenenunterhalt
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich

Bei psychischer oder körperlicher Gewalt oder Belästigungen durch den ehemaligen Partner können Sie sich ebenfalls wehren.

Wir führen für Sie durch unter anderem:
- Unterlassungsklagen
- Strafverfahren

Auch außerhalb von Ehescheidungssachen können wir Sie umfassend beraten.

Sie wollen heiraten?

Lassen Sie sich in einem Beratungsgespräch, das etwa eine Stunde dauert, umfassend über die gesetzlich bestehende Rechtslage und die Möglichkeiten vertraglicher Abänderungen informieren.

Diese neue Lebensperspektive bedarf genauso der Unterrichtung, wie zum Autofahren der Führerschein gehört.