Für den Fall dass eine außergerichtliche Einigung zur Rückzahlung der Schulden nicht zustande kommt, hat der Schuldner/die Schuldnerin die Möglichkeit, ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen. In 6 Jahren nach Eröffnung des Verfahrens ist er/sie dann schuldenfrei. Wir begleiten unsere Mandanten auf dem Weg zur Verfahrenseröffnung und betreuen eröffnete Verfahren bis zur Restschuldbefreiung.
War oder ist der Schuldner/die Schuldnerin selbstständig, kann auch ein Regelinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung in ebenfalls 6 Jahren, in Betracht kommen.
Unsere Leistungen sind:
- Analyse der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage
- Sondierung außergerichtlicher Schuldenregulierung
- Durchführung außergerichtlicher Schuldenbereinigung (Verbraucher)
- Wahl der Verfahrensart (Regel- oder Verbraucherinsolvenz)
- Antragstellung Verfahrenseröffnung
- Durchführung Verbraucherinsolvenz bis zur Restschuldbefreiung
Darüber hinaus vertreten wir die Interessen von Gläubigern bei der Durchsetzung von Forderungen und Rechten vor und während des Insolvenzverfahrens durch:
- Absichern von Gläubigerforderungen
- Forderungseinzug/Zwangsvollstreckung
- Anmeldung und Durchsetzung von Forderungen
- Vertretung im Fall der Insolvenzanfechtung