Wir vertreten Ihre Interessen in sämtlichen Belangen des Mietrechts.

Für Sie als Vermieter beraten wir und führen Verfahren durch:
- Abmahnungen des Mieters bei Fehlverhalten
- Kündigungen: Sowohl außerordentliche und fristlose Kündigungen bei grobem Fehlverhalten des
  Mieters, als auch ordentliche Kündigungen unter Einhaltung der gesetzlichen Frist.
- Beitreibung von Mietrückständen
- Geltendmachung von Schadenersatz
- Räumungsklagen
- Zahlungsklagen wegen rückständiger Miete oder Schadenersatz

Für Sie als Mieter beraten wir und führen Verfahren durch:

- Geltendmachung von Rechten bei Mängeln der Mietsache
- Geltendmachung von Rechten auf Mietminderung
- Kündigungen: Sowohl außerordentliche und fristlose Kündigungen bei grobem Fehlverhalten des
  Vermieters, als auch ordentliche Kündigungen unter Einhaltung der gesetzlichen Frist.
- Abwehr unberechtigter Vermieterkündigungen
- Abwicklung des Mietverhältnisses
- Klagen auf Rückzahlung der Kaution, Schadenersatzklagen u. a.