Wir vertreten Ihre Interessen in sämtlichen Belangen des Mietrechts.
Für Sie als Vermieter beraten wir und führen Verfahren durch:
- Abmahnungen des Mieters bei Fehlverhalten
- Kündigungen: Sowohl außerordentliche und fristlose Kündigungen bei grobem Fehlverhalten des
Mieters, als auch ordentliche Kündigungen unter Einhaltung der gesetzlichen Frist.
- Beitreibung von Mietrückständen
- Geltendmachung von Schadenersatz
- Räumungsklagen
- Zahlungsklagen wegen rückständiger Miete oder Schadenersatz
Für Sie als Mieter beraten wir und führen Verfahren durch:
- Geltendmachung von Rechten bei Mängeln der Mietsache
- Geltendmachung von Rechten auf Mietminderung
- Kündigungen: Sowohl außerordentliche und fristlose Kündigungen bei grobem Fehlverhalten des
Vermieters, als auch ordentliche Kündigungen unter Einhaltung der gesetzlichen Frist.
- Abwehr unberechtigter Vermieterkündigungen
- Abwicklung des Mietverhältnisses
- Klagen auf Rückzahlung der Kaution, Schadenersatzklagen u. a.