Sie leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, oder Sie wollen eine solche begründen, oder Sie haben eine solche beendet?
Dann informieren und beraten wir Sie über die rechtlichen Regelungen, ob und inwieweit es Ansprüche gibt, wie Ansprüche gesichert werden sollten für den Fall des Zerbrechens dieser Lebensgemeinschaft, und wie die Lebensgemeinschaft auseinanderzusetzen ist für den Fall, dass sie zerbrochen ist.

Oder: Sie leben in einer gleichgeschlechtlichen sog. Partnerschaft zusammen.
Hier bestehen Rechte und Pflichten, wie sie einer ehelichen Gemeinschaft nachempfunden sind. Auch hier beraten wir Sie vor Eingehung einer Partnerschaft über gegenseitige Rechte und Pflichten, sind Ihnen aber auch behiflich, wenn die Partnerschaft zerbrochen ist.