Wir unterstützen Sie vom Schadensereigniss bis zum Ausgleich Ihres Schadens.
Sollten Sie z. B. Opfer einer Körperverletzung geworden sein, führen wir für Sie durch:
- Schadenersatzklagen für sämtliche weitere Schäden
- Schadenersatzklagen für weitere Kosten, z.B. für Heilmittel, Medikamente, Zuzahlungen usw.
- Auseinandersetzung mit der Haftpflichtversicherung
- Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen außergerichtlich und gerichtlich
- Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Schädiger – siehe auch Opferschutz
- Bei Wiederholungsgefahr: Unterlassungsklagen, Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz u. a.